Der Betriebsrat -verhandelt Betriebsvereinbarungen - sorgt für die Einhaltung der Kollektivverträge und der Betriebsvereinbarungen - macht Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit - hat Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze - hat das Recht auf Mitsprache bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten - hat das Recht zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen und diese bei Gericht anzufechten - kann unter bestimmten Voraussetzungen Versetzungen verhindern - muss über alle die ArbeitnehmerInnen betreffenden Angelegenheiten informiert werden
Diskretion und Verschwiegenheit Dritten gegenüber ist oberstes Gebot für den Betriebsrat. So mag es für Außenstehende manchmal so wirken, als ob der Betriebsrat nichts arbeitet. Ganz im Gegenteil, Betriebsratsarbeit macht nicht viel Lärm, sondern ist an den Ergebnissen zu messen, oft auch daran, was verhindert werden konnte…
Jeder kann mal Probleme haben, mit dem Chef, mit den KollegInnen. Genau dann vertreten wir Euch mit unserer Erfahrung am besten….
wenn Ihr mit Euren Anliegen zum Betriebsrat kommt, beginnt sofort ein Netzwerk zu arbeiten. Wir führen Gespräche, holen Informationen ein, diskutieren – immer, um die beste Lösung zu finden.
...und wenn wir einmal nicht weiter wissen, dann kennen wir Experten von Arbeiterkammer und ÖGB, die uns und natürlich Euch weiterhelfen können.
Diese Website verwendet Cookies - nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Klicken Sie auf "Ich stimme zu", um Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Website besuchen zu können, oder klicken Sie auf "Einstellungen", um Ihre Cookies selbst zu verwalten.
Cookie-Einstellungen
Konfigurieren Sie Ihre individuellen Cookie-Einstellungen. (Ein * zeigt einen möglichen Präfix oder Suffix.)